Aufgrund der Neuregelung des Gesundheitsreformgesetzes

ab dem 01.Januar 2004

ergeben sich neue gesetzliche Zuzahlungen bei Orthopädischen Hilfsmitteln.

 

*  Zuzahlung bei Einlagen :  10 %   mindestens 5,- €    höchstens  10,- €  pro Paar

 

Seit dem 01. Januar 2005 wird zu der gesetzlichen Zuzahlung

eine wirtschaftliche Zuzahlung von uns erhoben, die sich zwischen 15,- € bis 30,- € beläuft.

 

Zuzahlung bei Schuhzurichtungen :   10 %   mindestens 5,- €    höchstens  10,- €  pro Stck / Paar

Zuzahlung bei Orthopädischen Schuhen :  10 %   mindestens 5,- €    höchstens  10,- €  pro  Paar

Zuzahlung bei Therapie- Schuhen :  10 %   mindestens 5,- €    höchstens  10,- €  pro  Paar

 

Weitere Informationen erhalten Sie selbstverständlich im persönlichen Gespräch von uns .