* Zuzahlung bei Einlagen : 10 % mindestens 5,- € höchstens 10,- € pro Paar
Seit dem 01. Januar 2005 wird zu der gesetzlichen Zuzahlung eine wirtschaftliche Zuzahlung von uns erhoben, die sich zwischen 15,- € bis 30,- € beläuft.
Zuzahlung bei Schuhzurichtungen : 10 % mindestens 5,- € höchstens 10,- € pro Stck / Paar Zuzahlung bei Orthopädischen Schuhen : 10 % mindestens 5,- € höchstens 10,- € pro Paar Zuzahlung bei Therapie- Schuhen : 10 % mindestens 5,- € höchstens 10,- € pro Paar
Weitere Informationen erhalten Sie selbstverständlich im persönlichen Gespräch von uns .
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